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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der BSB Böttcher-Schmidt Borkum GmbH (nachfolgend BSB GmbH), Westerstr. 6, 26757 Borkum


1. Vertragsbedingungen
Der Mietvertrag wird für die Dauer der vereinbarten Mietzeit im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Eigentümers der Ferienunterkunft mit dem Mieter abgeschlossen. Die BSB GmbH als Vermietservice ist hier lediglich Vermittler und nicht Vertragspartner.


2. Vertragsinhalt
Das Mietverhältnis beinhaltet die in den Angeboten dargestellten Leistungen. Die maximal angegebene Personenzahl darf nicht überschritten werden. Der im Mietvertrag vereinbarte Personenkreis haftet gemeinschaftlich (Volljährige Personen) für die Erfüllung des Vertrages. Das Mietobjekt darf nur im vertraglichen Umfang genutzt werden.


3. Vertragsleistungen
Sofern keine anderen Angaben gemacht wurden, sind Nebenkosten wie Heizung, Strom und Wasser im Mietpreis enthalten. Geheizt wird nur während der Heizperiode.
Die Endreinigung ist in den ausgewiesenen Angeboten einberechnet, wird jedoch als separate Dienstleistung der BSB GmbH in bar bei Anreise kassiert. Zusätzlich zum Mietpreis fällt der örtliche Gästebeitrag (vormals Kurtaxe) an. Weitere Zusatzleistungen der BSB GmbH (z.B. zusätzliche Wäschepakete) oder des Vertragspartners (z.B. Verlängerung des Mietzeitraums) können ggf. hinzugebucht werden und sind an den jeweiligen Leistungserbringer spätestens bis zur Abreise zu bezahlen.


4. Zahlungsbedingungen
Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung i.H.v. 20% der Gesamtsumme (Mietpreis und ggf. Gästebeitrag) zur Zahlung fällig.
Die Restzahlung erfolgt bis 14 Tage vor Anreise. Bei Buchungen, deren Anreise innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Mietvertrags erfolgt, ist die gesamte Summe sofort zu zahlen.
Bei nicht fristgemäßer Zahlung und erfolgloser Mahnung mit Fristsetzung ist der Vermittler zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
Außerdem ist der Vermittler für diesen Fall berechtigt, den Mieter mitStornokosten zu belasten. Erfolgt keine Neuvermietung des Zeitraums entstehen 95% Stornokosten für unbelegte Tage.


5. Rücktritt / Stornierung
1. Der Mieter kann jederzeit von der Buchung zurücktreten. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Für den Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung ist ausschließlich das Eingangsdatum beim der BSB GmbH maßgeblich (Posteingangsstempel / Maileingang). Die dem Mieter wegen des von ihm erklärten Rücktritts aufzuerlegenden Kosten werden nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:
• vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 121. Tag vor Mietbeginn: 50 Euro Stornierungsgebühr• vom 120. Tag bis zum 61. Tag vor Mietbeginn: 30% des Mietpreises zzgl. 50 Euro Stornierungsgebühr
• ab 60 Tage vor Mietbeginn 95 % des Mietpreises zzgl. 50 Euro Stornierungsgebühr
Gelingt es, einen anderen Mieter für den gleichen Zeitraum und zu den gleichen Bedingungen zu finden, so wird lediglich eine Stornierungsgebühr i.H.v. EUR 50,00 berechnet. Darüber hinausgehende bereits eingezahlte Mietbeträge werden erstattet.
2. Rücktrittsentgelte und Stornierungsgebühren sind sofort fällig.
3. In jedem Fall ist der Mieter berechtigt, geeignete Ersatzmieter zu stellen. Diese sind unter Einhaltung der vorgenannten Fristen schriftlich zur Übernahme aller Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Mietvertrag verpflichtet.
4. Beide Parteien sind berechtigt, den Mietvertrag zu kündigen, wenn höhere Umstände wie Krieg, Streik, Brand, Hochwasser, Naturkatastrophen usw. die Durchführung des Mietvertrages unmöglich machen. Die Abwicklung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen.
5. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.


6. Gewährleistung
1. Bei Mängeln an der Mietsache ist der Mieter verpflichtet unverzüglich, spätestens 2 Tage nach Einzug, den Mangel zu melden. Nach Ablauf dieser Frist können hieraus keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.
2. Der Mangel ist schriftlich festzuhalten und vom Vermittler gegenzuzeichnen. Bei fernmündlicher Meldung ist unverzüglich eine schriftliche Meldung nachzureichen.
3. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften aus 6.1 und 6.2 ist der Mieter nicht zur Minderung berechtigt und hat auch keinen Schadensersatzanspruch, es sei denn, eine Anzeige war erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar.
4. Dem Vermieter bzw. dem Vermittler als Erfüllungsgehilfen in seinem Namen ist eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung zu gewähren. Lässt sich der Mangel an dem Objekt nicht kurzfristig beseitigen, so ist der Vermittler berechtigt, dem Mieter ein im Preis gleichwertiges Ersatzobjekt zu stellen. Erfolgt die Mängelbeseitigung nicht in einer angemessenen Frist, so ist der Mieter berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten und die Rückzahlung des Mietpreises zu fordern. Eventuelle Schadensersatzforderungen gegenüber dem Vermieter bleiben immer auf die Höhe des Mietpreises beschränkt.


7. Pflichten der Mieter
1. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache (Mieträume, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln und sie nur vertragsgemäß in Gebrauch zu nehmen. Für die Nichteinhaltung dieser Bedingungen haften alle volljährigen Mieter gemeinsam.
2. Der Mieter verpflichtet sich, eventuell Schäden sofort dem Vermittler zu melden. Bei verspäteter Mitteilung hat der Vermittler das Recht, Folgeschäden geltend zu machen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.

3. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen der Unterkunft bei dem Vermittler eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.
4. Der Mieter hat die Mietsache ordnungsgemäß und besenrein bis 10:00 Uhr am Abreisetag zu verlassen. Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern. Die Endreinigung erfolgt durch den Vermittler zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen.


8. Preisänderungen
1. Preiserhöhungen sind zulässig als Folgen behördlicher Anordnungen, Preiserhöhungen der öffentlichen Versorgungsbetriebe und bei Änderungen des MwSt.-Satzes.
2. Bei anderen Preiserhöhungen als in 8.1 steht dem Mieter ein Rücktrittsrecht zu. Dieses Recht muss innerhalb von 14 Tagen nach Absendung der Mitteilung über Preiserhöhungen schriftlich beim Vermittler geltend gemacht werden.


9. Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist nur mit schriftlicher Bestätigung des Vermittlers und nur in den dafür ausgewiesenen Unterkünften gestattet. Zuwiderhandlungen können zur fristlosen Kündigung führen und evtl. Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.


10. Rauchen
Rauchen ist in allen Unterkünften und Gebäuden untersagt. Weiterhin sind keine Zigarettenabfälle auf Balkonen, Terrassen oder in Gärten der Ferienobjekte zu hinterlassen. Bei Nichtbeachtung behält sich der Vermittler vor, eine Sondergebühr i.H.v. 250,- Euro für erhöhten Reinigungsaufwand zu berechnen. Wird durch einen Verstoß gegen das Rauchverbot die nachfolgende Vermietung nicht zumutbar, können zudem Schadenersatzforderungen für etwaigen Mietausfall anfallen.


11. Grillen
Das Grillen oder offene Feuer sind in den Unterkünften und auf den Außenflächen untersagt.


12. Allgemeine Bedingungen
1. Die Angebote sind sorgfältig zusammengestellt worden. Dennoch muss eine Berichtigung von Fehlern vorbehalten bleiben. Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
2. Der Mieter haftet für den übergebenen Schlüssel und ist bei Verlust zur Übernahme der entstehenden Kosten verpflichtet. Ist der Schlüssel Bestandteil einer Schließanlage, so erhöhen sich die Kosten entsprechend.

3. Gutschriften für verspätete Anreise oder vorzeitige Abreise können nicht erteilt werden. Dies ist auch dann nicht möglich, wenn diese Terminänderungen durch eine Umbuchung entstehen.
4. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Weitere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
5. Bestandteil des Mietvertrages sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Buchungsbestätigung, die Datenschutzerklärung des Vermittlers sowie die allg. Hausordnung in den jeweiligen Häusern.
6. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.
13. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs / WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann.


Stand: November 2024